AVK

1. Allgemeine Verkaufs- & Kontokorrentbedingungen

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen/Kontokorrentbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden/Käufer. Hierzu gehören auch solche, die als Lieferant und Käufer mit uns in einer Geschäftsverbindung stehen (Kontokorrent). Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen/Kontokorrentbedingungen gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2 Verkauf und Lieferung unserer Ware erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen/Kontokorrentbedingungen. Sie gehen entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Käufers vor, es sei denn wir haben vorher ausdrücklich unsere schriftliche Zustimmung erteilt. Keinesfalls stellt die bloße Lieferung von Ware ein Anerkenntnis solcher Bedingungen dar, selbst wenn wir in Kenntnis von abweichenden oder widersprechenden Bedingungen des Käufers liefern. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen/Kontokorrentbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.3. Vertragsschlüsse, Vertragsergänzungen aller Art sowie nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit schriftlicher Bestätigung. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Als schriftliche Bestätigung soll auch eine Bestätigung per E-Mail ausreichen.

1.4. Diese Verkaufsbedingungen sind Grundlage auch für alle künftigen Verkäufe an den Käufer.

2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

2.2 Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von fünf (5) Werktagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich und mündlich erfolgen.

3. Preise und Zahlung

3.1 Die Preise gelten für den in den Bestellbestätigungen aufgeführten Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. Verpackung, der gesetzlichen gültigen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Dies gilt soweit nichts anderes schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.

3.2 Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten unsere bei Lieferung gültigen Listenpreise (jeweils abzüglich eines gegebenenfalls vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).

3.3 Rechnungsbeträge sind innerhalb von fünf (5) Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Käufer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

3.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus derselben Bestellung ergeben, unter der die betreffende Lieferung erfolgt ist.

3.5 Tritt der Käufer auch gleichzeitig in der Geschäftsbeziehung als Lieferant auf, sind wir berechtigt, Ansprüche des Lieferanten mit unseren Forderungen aus Lieferungen/Leistungen oder wirtschaftlichen Verträgen gegenüber dem Käufer/Lieferanten zu verrechnen, sofern es sich bei Käufer/Lieferant um die gleiche Kapital-/oder Personengesellschaft handelt.

3.6 Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

4. Zusammensetzung der Ware

Wir weisen darauf hin, dass es trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt zu geringfügen Abweichungen von Zusammensetzung der bestellten Ware gegenüber unseren Angaben kommen kann. Diese sind vom Käufer hinzunehmen, wenn sie sich innerhalb des für das jeweilige Produkt üblichen Toleranzbereichs bewegen oder sich trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht vermeiden lassen. Wir haben auf unsere Zulieferungen keinen Einfluss.

5. Vorbehalt der Selbstbelieferung

Sollte bestellte Ware nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Käufer unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten. Sollte der Käufer vom Kauf zurück treten wollen behalten wir uns ausdrücklich die Geltendmachung von weiteren Schäden vor.

6. Erfüllung, Lieferung, Gefahrtragung und Versicherung

6.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager Bundesrepublik Deutschland (EXW, INCOTERMS 2024), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

6.2. Wir sind nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn i) die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, ii) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und iii) dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit). Ausgenommen hiervon sind Teillieferungen, die in Absprache mit dem Käufer erfolgen sollen, ohne, dass die vollständige Lieferung noch erfolgen kann.

6.3 Soweit Ablade-, Versand-, Abgangs- oder Ankunftszeiten bzw. -daten genannt oder kalendermäßig aufgeführt werden, handelt es nur dann um Fixtermine, wenn Daten mit einem entsprechenden Zusatz besonders gekennzeichnet werden. Ansonsten haben wir keinen weiteren Einfluss auf die Zulieferung durch unsere Lieferanten. Die exakten Liefertermine können somit abweichen.

6.4. Wir versichern bestellte Ware gegen jedwede Gefahr nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit dem Käufer. Im Übrigen findet eine Versicherung selbstständig durch den Käufer auf dessen Kosten statt.

6.5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.

6.6. Bei Exportgeschäften ist es Sache des Käufers, zu überprüfen, ob die Rechtslage des Bestimmungslandes, in das die Ware geliefert werden soll, einer Einfuhr entgegensteht, (z.B. gewerbliche Schutzrechte, Embargos bzw. Einfuhrbegrenzungen). Der Käufer verpflichtet sich, solche Hemmnisse dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

7. Höhere Gewalt

In Fällen vernünftigerweise unvorhersehbarer Ereignisse wie Krieg, Streiks, Pandemien, Aussperrungen, Energie- und Rohmaterialengpässen, wesentliche Transportproblemen, behördliche Anordnungen (einschließlich solcher, die die Ausführung des jeweiligen Geschäfts innerhalb einer angemessenen Zeit unwirtschaftlich machen) sowie anderer Fälle höherer Gewalt uns oder unsere Lieferanten betreffend, wird die Lieferverpflichtung des Verkäufers suspendiert, solange wie vorgenannte Ereignisse oder ihre Folgen dauern. Eine etwaige Lieferfrist verlängert sich um die Dauer des Vorliegens der vorgenannten Ereignisse und Folgen. Falls nicht absehbar ist, wann diese enden, ist der Verkäufer berechtigt vollständig oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten ohne dafür Schadensersatz leisten zu müssen. Etwaige einbezahlte Sicherheiten werden hiermit nicht verrechnet.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die bestellte Ware in unserem Eigentum.

8.2. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Diese Berechtigung entfällt automatisch, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, er insolvent wird bzw. ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder ein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren gegen den Käufer läuft.

8.3. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung der gelieferten Ware gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir verpflichten uns von der Einziehung der Forderung abzusehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt oder er nicht insolvent wird bzw. kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren gegen den Käufer läuft.

8.4. Die Be- und Verarbeitung der gelieferten, in unserem Eigentum stehenden Ware erfolgt in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

8.5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

9. Untersuchung der Ware

9.1. Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen 5 Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer (latenter) Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn uns die Mängelrüge nicht binnen 14 Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf unser Verlangen ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

9.2. Für das Einhalten der Frist ist der Eingang der Anzeige bei uns maßgeblich.

10. Gewährleistung, Mängel

10.1 Bei Mängeln der gelieferten Ware sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

10.2 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 11 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

10.3 Bei Mängeln von Ware anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach unserer Wahl unsere Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Verkaufsbedingungen/Kontokorrentbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, etwa aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Lehnt der Hersteller eine Gewährleistung aus nachvollziehbaren Gründen ab, so gilt diese Ablehnung auch für den Käufer. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen uns gehemmt.

10.4 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

11. Haftung

11.1. Soweit sich aus diesen Verkaufsbedingungen/Kontokorrentbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur bei

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; oder

Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Verpflichtung deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

11.3 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.

11.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12. Verjährung

Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Mängel-Ansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. Ziffer 11.2 Satz 1 und Satz 2, Punkt 1, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

13. Gerichtstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Hamburg. Unsere Ansprüche können auch am Sitz der Niederlassung des Käufers gerichtlich geltend gemacht werden.

14. Anwendbares Recht

Für diese Verkaufsbedingungen/Kontokorrentbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Triton Sport-Consulting GmbH & Co. KG

Jarrestraße 80
22303 Hamburg


Stand: 01.01.2024